26.02.2021 EKWZ
Informationen zu den aktuellen Corona-Regelungen im EKWZ
Das gilt für Besuche im Haus
- Besucher im Wohnheim müssen weiterhin einen Schnelltest machen. Das Testergebnis können Sie gerne mitnehmen.
- Der Aufenthalt während des Besuchs ist nur im Bewohnerzimmer erlaubt.
- Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, sowie die Abstandsregelgung.
- Weiterhin können maximal 2 Personen aus einem Haushalt zu Besuch kommen.
Regelungen für den Schnelltest
- Terminvereinbarung bei Frau Philipp: montags bis donnerstags zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr
- Testungen finden montags, mittwochs, freitags, samstags und sonntags zwischen 13:00 Uhr und 13:30 Uhr statt.
- Tests sind immer 48 Stunden gültig.
- Maximal können fünf Personen einen Termin zum Testen vereinbaren
- Besucher, welche einen negativen Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen, können nach telefonischer Rücksprache jederzeit vorbei kommen.
- Bei Besuchen im Hof oder einem Spaziergang brauchen Sie keinen Schnelltest.
Das gilt für Besuche im Hof oder Spaziergänge
- Halten sie vorher Rücksprache mit dem Pflegepersonal des entsprechenden Wohnbereichs
Wohnbereich 1: 06294 68-222
Wohnbereich 2: 06294 68-346
Wohnbereich 3 : 06294 68-352
- Auch hier gelten die FFP2 Maskenpflicht, sowie die Abstandsregelung,
- Hier wird kein Schnelltest benötigt.
Das gilt bei Heimfahrten
- Der Bewohner muss sich bei einer Pflegekraft an- und abmelden
- Nach Rückkehr wird der Bewohner getestet, sofern er über Nacht außer Haus war.
Ich bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser für uns alle noch immer schwierigen Zeit.
Lassen Sie uns die gemeinsamen Anstrengungen aufrechterhalten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nadine Wiese, Geschäftsführerin
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