Navigation

15.04.2010

Leserbrief 2 für die Hohenloher Zeitung

Güte einer Gesellschaft

Zur Situation behinderter Menschen und zum Artikel "Landkreis will bei der Behindertenhilfe eine viertel Million Euro sparen" (HZ vom 7. April) meldet sich ein Leser zu Wort:


Alle Jahre wieder …
kommt einem in den Sinn, wenn man die Berichte über die Haushaltsdebatte des Kreistages liest, wenn es um Hilfen für Menschen mit Behinderung geht.

War die Eingliederungshilfe für manche Kreisräte in den letzten Jahren „ein Klotz am Bein“, so „droht sie diesmal den Haushalt zu zerreissen“. Menschen mit Behinderung bekommen das Gefühl, nur als unliebsamer Kostenfaktor gesehen zu werden, die dem Hohenlohekreis am besten fern bleiben. Dies ist u.a. die Folge der Verwaltungsreform des Jahres 2005. Bis dahin wurde die Eingliederungshilfe über eine Umlage an einen überörtlichen Sozialhilfeträger (LWV) finanziert, die alle Kreise nach gleichem Schlüssel zu entrichten hatten. Danach wurden die Kreise selbst Kostenträger, und seitdem gibt es diese „Kirchturmpolitik“. Deshalb ist es heute nicht richtig, wenn dargestellt wird, dass die Kosten der Eingliederungshilfe sich seit 1991 verdreifacht haben, ohne die hohe frühere Umlage gegenzurechnen.

Bezeichnend ist der beschlossene Lösungsansatz Kosten, also Leistungen für Menschen mit Behinderung dadurch sparen, sprich streichen zu wollen, indem man im Landratsamt zusätzliche Personalkosten für Sachbearbeiter erzeugt. 70.000 Euro Mehr-Personalkosten entsprechen den durchschnittlichen Leistungen für mehr als drei Menschen mit Behinderung im Jahr, die angestrebte Kürzung von 250.000 Euro den Leistungen für über 10 Leistungsempfängern, für die quasi unterstellt wird, dass sie nicht nötig wären. Eingespart werden soll, indem der im Grunde sinnvolle Ansatz „ambulant vor stationär“ gelten soll. Bis zur Einführung der Pflegeversicherung wurden Menschen mit Behinderung, übrigens von den gleichen Entscheidungsträgern, ambulante Hilfen oftmals mit der Begründung verweigert, dass eine stationäre Unterbringung kostengünstiger sei.

Beide Auffassungen sind in Ihrer Absolutheit jedoch genauso falsch wie gesetzeswidrig. Deutschland ist seit März 2009 der Un-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung beigetreten, und die besagt u.a.dass jeder Mensch mit Behinderung den Ort und die Menschen mit denen er zusamenleben will selbst bestinmmen kann.
Diese UN-Konvention gilt selbst im Hohenlohekreis und kann nicht im Kreistag nach er jeweiligen Haushaltslage eingeschränkt werden.
Norman Weyrosta


2256 Aufrufe

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Kommentar hinzufügen