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11.05.2010

MDK-Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft alle Pflegeeinrichtungen. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a vor.
Die Qualität der Leistungen einer Einrichtung werden mit Noten beurteilt und im Transparenzbericht veröffentlicht.
Aufgeführt sind die Bereiche Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit demenzkranken Bewohnern, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.

Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle ambulanten und stationären Einrichtungen im Auftrag der Pflegekassen einmal prüfen, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.

Der Transparenzbericht ist ab sofort auf der Startseite in der linken Leiste über das Bild mit der Aufschrift "MDK Transparenzbericht" sowie in der Rubrik "Downloads" unter http://ekwz.de/cms/?pageid=00012 zum Download verfügbar.

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