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20.06.2011

Infoveranstaltung zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)

„Was bedeutet die UN-BRK für Menschen mit Behinderung“ ?

Vor fast genau zwei Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Seither ist sie geltendes Recht.

Was bedeutet das konkret für Menschen mit Behinderung und was sind die nächsten Schritte zur Umsetzung?

Dieser Frage ging Frank Kissling, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg bei zwei Informationsveranstaltungen in Krautheim auf den Grund.

Fast 200 Teilnehmer, darunter Mitarbeiter des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter, Mitarbeiter der Krautheimer Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Bewohner und Mitarbeiter des Eduard-Knoll-Wohnzentrums wurden von Frank Kissling über die Chancen und Möglichkeiten der UN-BRK informiert. Kernthemen waren die Artikel der UN-BRK und ihre Auswirkungen auf das nationale Recht in den
Bereichen Wohnen, Arbeiten, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit.

Kissling erläuterte dabei auch den Begriff Inklusion als Grundgedanken der UN-BRK. „Die voll umfängliche Einbeziehung aller Menschen in die Gesellschaft von Anfang an ist das Leitbild der Übereinkunft“, betonte
Kissling. Jedoch wird die vollständige Umsetzung ein langwieriger Prozess sein, „bei dem jeder der Beteiligten, also auch Menschen mit Behinderung und ihre Interessenvertreter, ihren Teil dazu beitragen müssen“, räumte Kissling ein.

von Peter Reichert, vom 15. Juni 2001
(Presserefernet des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.)

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