Navigation

05.02.2020 EKWZ

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Teil 1

In einer kleinen Reihe zum Thema BTHG, wollen wir mit Hilfe von Norman Weyrosta versuchen, einige Punkte genauer unter die Lupe zu nehmen. Vor allem beschäftigen wir uns damit, was für Menschen mit Behinderung, die in einer Wohn-Einrichtung leben, wichtig ist.

radioEdi: Um was geht es?
Norman Weyrosta: Seit 1. Januar 2020 gilt die nächste Stufe des Bundestelhabegesetzes (BTHG). Durch das Gesetz ändert sich viel für Menschen mit Behinderung. Besonders dann, wenn sie in einer Einrichtung leben.
Bisher war es so
Der Träger der Eingliederungshilfe (meist ein Landkreis) bezahlte die Kosten der Unterkunft und den Lebensunterhalt des Bewohners. Also alles, was zum Leben wichtig ist. Zum Beispiel Essen und Trinken, Strom, Heizung und die Gebäudekosten.
Zusätzlich bekam der Bewohner einen Barbetrag zur freien Verfügung und ein Extra-Geld zur Anschafffung von Kleidung und Schuhen.
Im Gegenzug hat der Träger der Eingliederungshilfe eine evtl. Rente des Bewohners und ein evtl. Wohngeld einbehalten, um diese Kosten teilweise erstattet zu bekommen.
Nun ist es so
Der Bewohner bekommt Rente und/oder Wohngeld wieder selbst ausbezahlt und muss die Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt davon selbst an die Einrichtung bezahlen. Reicht die Rente dafür nicht, bekommt der Bewohner zusätzlich Grundsicherung von der Sozialhilfe. Diese muss aber beantragt werden.
Das Geld, das nach Bezahlung der Kosten noch übrig bleibt, hat der Bewohner zur freien Verfügung und zur Anschaffung von Kleidung und Schuhen. Einen Barbetrag und Kleidergeld gibt es nicht mehr.
radioEdi: Warum wird das so gemacht?
Norman Weyrosta: Es ist komplizierter als seither, aber der Bewohner soll in die Regelung der Finanzierung der Lebensunterhalts- und Unterkunftskosten einbezogen werden, und damit z.B. auch lernen, mit Kosten umzugehen.
Ein Beispiel ist der Strom ...
Seither wurde der vom Bewohner verbrauchte Strom von der Eingliederungshilfe bezahlt, egal wie viel. Nun muss der Bewohner Strom selbst zahlen.
Sparen die Bewohner Strom, müssen sie auch weniger bezahlen und haben damit mehr Geld zur freien Verfügung. Aber verbrauchen die Bewohner mehr Strom, müssen sie mehr bezahlen und haben dann weniger Geld zur freien Verfügung.
Das ist mehr Selbstverantwortung !!!


Wichtig
Nach Abzug aller Kosten soll dem Bewohner mindestens gleich viel Geld zur freien Verfügung bleiben wie bisher.
Einen Extra-Barbetrag und Kleidergeld gibt es nicht mehr.


Tipp
Broschüre der Lebenshilfe „Wie bekomme ich Leistungen zur Teilhabe“, in einfacher Sprache.


Bundesteilhabegesetz Teil 2 - Grundsicherung


1094 Aufrufe

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Kommentar hinzufügen