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14.02.2020 EKWZ

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Teil 2

Grundsicherung
Oft reicht das Geld nicht zum Leben, weil die Rente zu niedrig ist, oder man vieleicht sogar gar keine Rente bekommt. Dann kann man Grundsicherung beim Sozialamt beantragen. Auf die Grundsicherung wird aber ein evtl. Einkommen angerechnet.
Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Für die Grundsicherung gibt es einen Regelsatz. Zurzeit sind es 389 Euro im Monat für Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen.

Die Kosten der Unterkunft muss man extra beantragen. Dieses Geld und einen Teil des Regelsatzes bekommt die Einrichtung als Miete, für Verpflegung, Energie, Putzmittel usw. Die Höhe der Kosten wird in einem Vertrag geregelt.
Wenn man will, kann man regeln, dass das Sozialamt das Geld direkt an die Einrichtung bezahlt. Ansonsten muss man sich selbst darum kümmern.
Hat man in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeich "G" oder "aG" stehen, bekommt man einen Mehrbedarf von derzeit 66,13 Euro.
Dieses Geld bekommt auch die Einrichtung, denn es wird der Einrichtung von der Eingliederungshilfe abgezogen.
Da der Bewohner seit 1. Januar 2020 sein Mittagessen an die Einrichtung oder die Werkstätte selbst bezahlen muss, bekommt er im Gegenzug einen Mehrbefarf für Mittagessen in Höhe von 64,60 Euro vom Sozialamt erstattet, aber nur dann, wenn er an der Gemeinschaftsverpflegung teilnimmt.


Beispielrechnung monatliche Einnahmen


Grundsicherung                                                               389,00 Euro
Erstattung Kosten der Unterkunft                                 486,00 Euro
Mehrbedarf Mittagessen                                               64,60 Euro
Mehrbedarf Merkmal "G"                                               66,13 Euro
der Bewohner bekommt also in der Summe          1005,73 Euro   



Davon muss der Bewohner 852,35 Euro an die Einrichtung bezahlen, es bleiben also noch 153,38 Euro monatlich zur freien Verfügung.

Davon müssen aber auch Kleidung und Schuhe bezahlt werden.

Nächste Woche geht es um das Thema "Eingliederungshilfe"

Bundesteilhabegesetz Teil 1 - "bisher war es so, nun ist es so"

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