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20.02.2020 EKWZ

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Teil 3

Nachdem wir uns bereits mit den Kosten der Unterkunft und der Grundsicherung beschäftigt haben, kommen wir nun zur Eingliederungshilfe - Was ist Eingliederungshilfe ?

Die wichtigsten Aufgaben der Eingliederungshilfe sind laut Gesetz:


Wer ist der Träger der Eingliederungshilfe, also wer bezahlt sie ?
Das ist unterschiedlich. Zum Beispiel gibt es Eingliederungshilfe vom Bundesland, von Bezirken, Landkreisen oder großen Städten. Die Träger zahlen die Kosten der Eingliederungshilfe direkt an die Einrichtung.

Was gehört in Wohneinrichtungen zur Eingliederungshilfe ?
Zur Eingliederungshilfe in Einrichtungen gehört insbesondere der Personaleinsatz in den Bereichen in denen der Bewohner nicht selbst tätig werden kann. Das sind also z.B. Pflege, Putzen, Waschen, Kochen, usw.
Zur Eingliederungshilfe gehört auch Tagesbetreuung, Soziale Beratung, Freizeitgestaltung, Ausflüge, Einkaufsfahrten usw., aber auch das Arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Wie hoch sind die Kosten der Eingliederungshilfe ?
Das richtet sich nach dem Hilfebedarf des Bewohners. Je höher der Hilfebedarf umso höher ist der Betrag der übernommen wird.
Die Kosten der Eingliederungshilfe werden in der Regel jährlich neu zwischen Landkreis und Einrichtung ausgehandelt. Dabei muss die Einrichtung ihre Kosten offenlegen und begründen.

Nächste Woche : Wie geht es weiter mit dem Bundesteilhabegesetz, was ändert sich noch in den nächsten Jahren ?


Bundesteilhabegesetz Teil 1 - "bisher war es so, nun ist es so"

Bundesteilhabegesetz Teil 2 - Grundsicherung





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